Natürlich ist es ärgerlich, wenn man einen Schlüssel verloren hat. Unabhängig davon, ob es ein Schlüssel für das eigene Objekt (Wohnung oder Haus) oder aber ein Firmengebäude ist. Der Arbeitgeber wird einen Schlüsselverlust für das Firmengebäude i.d.R. auch nicht so gerne sehen. Doch wer zahlt die Rechnung des Schlüsseldiensts? Kann man eine Versicherung für die Kosten des Schlüsseldiensts in Regress nehmen?
Wir haben die Experten vom Schlüsseldienst Frankfurt gefragt – hier die Antworten:
Zahlt Versicherung bei Verlust des eigenen Schlüssels?
Hier kommt es darauf an: Wer den Schlüssel für das eigene Haus verliert, kann zwar nicht seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, sollte aber prüfen, ob der Schlüsselverlust in der Hausratversicherung enthalten ist. In vielen Hausratversicherungen ist z.B. eine Türöffnung mit bis zu 500 Euro mitversichert. Im Regelfall wird ein guter Schlüsseldienst nicht über diese Marke kommen, sodass die Hausratversicherung die Kosten trägt. Vorausgesetzt man hat eine, in der das eingeschlossen ist. Hier muss man die Police prüfen und ggf. seinen Versicherungsvertreter oder die Hotline des Versicherers fragen.
Auch wer als Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien den Gesamtschlüssel oder Generalschlüssel verloren hat, kann im Regelfall seine Versicherung in Anspruch nehmen, und zwar die Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die der Hausgemeinschaft entstehen. Das kann bis zum Austausch einer kompletten Schließanlage gehen. Allerdings wird häufig der Kostenanteil für die eigene Wohnung herausgerechnet, wohingegen der Kostenanteil, der für den Gemeinschaftsanteil entsteht, übernommen wird.
Zahlt die Versicherung bei Verlust fremder Schlüssel?
Viele private Haftpflichtversicherungen übernehmen den Verlust fremder Schlüssel, die nicht für den eigenen Haushalt sind. Z.B. den Schlüssel zum Zutritt eines Firmengebäudes. In manchen Privathaftpflichtversicherungen wird zwischen dem Verlust fremder Schlüssel für Privaträume und Firmenräume unterschieden. In den meisten Policen einer Privathaftpflichtversicherung ist beides mitversichert, sodass die Kosten für einen Schlössertausch z.B. übernommen werden.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Dient der Schlüssel dazu, dass sie unmittelbar damit ihre berufliche Tätigkeit ausüben, erfolgt keine Deckung über die Privathaftpflicht. Das gilt beispielsweise, wenn Sie bei der Post Briefzusteller sind und eine Reihe Schlüssel für Hauseingänge besitzen, um zu den Briefkastenanlagen zu gelangen. Dieses Risiko ist in der Privathaftpflicht ausgeklammert.
Folgeschaden nach Schlüsselverlust
Wenn man seinen Schlüssel verliert und ein Einbrecher nutzt dies, um damit in eine Gebäude zu gelangen und Gegenstände zu stehlen, ist dieser Folgeschaden allerdings nicht mehr in der Privathaftpflicht mitversichert. Hier muss man sich mit der Hausratversicherung auseinandersetzen, bei Firmengebäuden mit der Inhaltsversicherung.
Haftpflichtversicherung zahlt den Schlüsseldienst
Wenn man einen Schlüssel verliert und der rechtmäßige Eigentümer kann dann nur noch mit Hilfe eines Schlüsseldienstes in seine Wohnung, zahlt die Haftpflichtversicherung im Regelfall die Kosten dafür. Allerdings werden die Kosten nur in angemessener Höhe übernommen, – so wie seriöse Schlüsseldienste auch kalkulieren.
Versicherungen überprüfen
Wer noch keinen Schlüsselverlust zu verzeichnen hat, sollte prüfen, ob denn die Policen seiner Versicherung dies abdecken würden oder ein solcher Schutz noch eingeschlossen werden sollte. Manche „Billigpolicen“ schließen das Risiko aus. Hier sollte man den Versicherungsschein zur Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung gründlich prüfen. Ggf. können sich auch ein paar Euro Mehrbeitrag rechnen. Irgendwann verliert jeder einmal einen Schlüssel.